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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Dies sind die Luftdicht-News Nr. 46 mit Nachrichten zum Thema " Luftdichtheit der Gebä udehü lle" . Mit dieser Newsletter und meiner Internetseite www.luftdicht.de informiere ich Sie ü ber Neuigkeiten zum Thema. Empfä nger, die einen eigenen Beitrag liefern mö chten, kö nnen sich gerne bei mir melden.
1. EnEV 2007 Der Bundesrat hat am 8. Juni 2007 in seiner Plenarsitzung der EnEV 2007 mit etlichen ä nderungen zugestimmt. Was bringt die EnEV 2007 Neues zum Thema Luftdichtheit der Gebä udehü lle? Sie hat beim Neubau einige kleine Neuerungen gebracht. http://www.luftdicht.de/luftdicht_in_enev2007.htm
Neu sind Vorgaben, wie die Luftdichtheit bei bestehenden Gebä uden bei der Erstellung des Energieausweises zu berü cksichtigen ist. http://www.luftdicht.de/nichtwohngebaeude.htm
Umfassende Informationen finden Sie hier: http://www.enev-online.de/
2. Geschichtsaufstellung ergä nzt Der Irrtum von den atmenden Wä nden in der Geschichte der Luftdichtheit wurde 1858 von einem berü hmten Hygieneforscher in die Welt gesetzt und hat fü r viel Verwirrung gesorgt. http://www.luftdicht.de/geschichte.htm
3. Lü ftungshilfen um 2 neue Gerä te erweitert Bei dem Raumluft-Display haben Sie eine vielseitige Information ü ber die Luftqualitä t in Ihrem Raum. http://www.luftdicht.de/raumluft-display.htm
Die Anzeige fü r die Gefahr von Schimmelbildung mit dem Schimmelwä chter: http://www.luftdicht.de/schimmelwaechter.htm
4. Auslegungen zur Luftdichtheitsprü fung nach EnEV Um im Vollzug der EnEV eine mö glichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermö glichen, hat die Fachkommission " Bautechnik" der Bauministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die in den Lä ndern eingehenden Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll. Die Entwü rfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten. Die Arbeitsgruppe wurde unter Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums fü r Verkehr, Bau und Wohnungswesen, der Obersten Bauaufsichtsbehö rden der Lä nder Nordrhein-Westfalens und Baden-Wü rttembergs sowie des DIBt eingerichtet. Zum Thema Luftdichtheitsprü fung (§ 5 der EnEV) gibt es inzwischen von dieser Arbeitsgruppe drei Auslegungen. http://www.luftdicht.de/auslegung-der-enev.htm
5. Bestellung / Abbestellung Wenn Sie die Luftdicht-News nicht mehr erhalten mö chten, bitte ich um eine kurze Mitteilung als Antwort auf diese Mail.
################################ Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht vom FLiB zertifizierter Prü fer der Gebä udeluftdichtheit im Sinne der Energieeinsparverordnung Gebä udemesstechnik Eddenwiese 11 31319 Sehnde             Tel.: 05132 93728     E-Mail: htrauernicht@luftdicht.de Internet: www.luftdicht.de ################################ Dieser Newsletter hat 2679 Abonnenten.

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